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   LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11   

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https://dejure.org/2012,127354
LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11 (https://dejure.org/2012,127354)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11 (https://dejure.org/2012,127354)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - L 13 AS 1177/11 (https://dejure.org/2012,127354)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Der Kläger habe Geldzuflüsse in unbekannter Höhe gehabt, die als Einkommen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, B 14 AS 46/09 R, veröffentlicht in Juris) zu werten seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B

    Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Dieser Bescheid ist durch den Bescheid vom 19. August 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2010 ersetzt worden (vgl. § 86 SGG); die Beklagte hat nämlich die teilweise Ablehnung nicht mehr auf die mangelnde Mitwirkung, sondern auf die Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen (s. hierzu Kasseler Kommentar, § 67 SGB I Rdnr. 7; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 2006, L 7 SO 96/06 PKH-B, veröffentlicht in Juris) gestützt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07

    Beitragszeiten aus Zeiten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Durch die in das Ermessen des Gerichts gestellte Möglichkeit, dem missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen, wird letztlich dem Schadensersatzprinzip Rechnung getragen (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 - veröffentlicht in Juris; Leitherer, a.a.O. Rdnr. 1a und 13).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem vom Kläger zitierten Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind hier bereits von vorne herein nicht einschlägig.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 13 AS 5202/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auferlegung von Verschuldenskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Die Rechtsprechung des BVerfG ist auch zur Auslegung des § 192 SGG heranzuziehen, denn Wortlaut und Zweck beider Vorschriften stimmen überein (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 2010 - L 13 AS 5202/07 - veröffentlicht in Juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 9 AS 304/13
    Zum Anspruch auf die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im streitigen Zeitraum - den die damals in getrennter Trägerschaft zuständige Bundesagentur für Arbeit abgelehnt hatte - liegen bereits rechtskräftige Entscheidungen des Sozialgerichts Heilbronn (S 5 AS 1460/10) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 13 AS 1177/11) vor.

    Mit Urteil vom 23.10.2012 wies das LSG die Berufung zurück und verhängte entsprechend einem vorherigen Hinweis Missbrauchskosten in Höhe von 500 Euro gegen den Kläger (L 13 AS 1177/11).

    Zur weiteren Begründung hat das SG auszugsweise auf sein Urteil vom 31.01.2012 in dem gegen die Bundesagentur für Arbeit geführten Klageverfahren (S 5 AS 1460/10) und auf das Urteil des LSG vom 23.01.2012 in dem dagegen geführten Berufungsverfahren (L 13 AS 1177/11) Bezug genommen und daraus wie folgt zitiert: "( ) Der Vortrag des Klägers, er habe in den Monaten vor dem 18.08.2009 (Datum der "Anlage zum Antrag auf ALG2/Sozialgeld - Antragsbegründung") Leistungen von dritten Personen erhalten, ist glaubhaft.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vortrags der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, der Akten des Sozialgerichts Heilbronn im Verfahren S 5 AS 802/11 und 1460/10 sowie des 13. Senats im Verfahren L 13 AS 1177/11 und der Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen.

    Das SG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zutreffend die rechtlichen Grundlagen für die hier vom Kläger begehrten Leistungen genannt und unter auszugsweiser Wiedergabe seiner früheren Entscheidung im Verfahren S 5 AS 1460/10 und der Entscheidung des LSG im Verfahren S 13 AS 1177/11 - die zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in Bezug auf die Regelleistung für den auch hier streitigen Zeitraum ergangen sind - sowie unter Berücksichtigung des Klägervorbringens im Klageverfahren, insbesondere im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 17.12.2012 zutreffend entschieden, dass mangels (nachgewiesener) Hilfebedürftigkeit (auch) kein Anspruch auf die Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung besteht.

    Die vom SG in der angefochtenen Entscheidung gemachten Ausführungen unter Einschluss der dargestellten Auszüge aus der früheren Entscheidung des SG im Verfahren S 5 AS 1460/10 und der Entscheidung des LSG im Urteil vom 23.10.2012 im Verfahren L 13 AS 1177/11 betreffen damit zutreffend nicht nur die Frage der Hilfebedürftigkeit in Bezug auf die Geldleistungen der Agentur für Arbeit, sondern auch in Bezug auf die Geldleistungen des kommunalen Trägers.

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